Energieausweise
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Er ist der energetische Steckbrief für Ihr Wohngebäude.
Ein Bedarfsausweis ist Pflicht, wenn Sie Eigentümer, Verkäufer und Neu-Vermieter eines Wohnhauses mit bis zu vier Wohneinheiten sind und der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Eine Ausnahme besteht, wenn das Wohngebäude beim Bau oder durch spätere Modernisierungs-Maßnahmen den Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 bereits erfüllt.
Ein Bedarfsausweis für Gebäude wird erstellt, indem eine Analyse der energetischen Eigenschaften und Bauteile des Gebäudes durchgeführt wird. Dabei werden Faktoren wie die Qualität der Fenster, Zustand der Gebäudehülle, der Heizungsanlage sowie die Lüftung berücksichtigt. Diese Untersuchung zielt darauf ab, ein genaues Bild des energetischen Bedarfs des Gebäudes zu liefern und langfristig Kosten zu sparen.
Ein Verbrauchsausweis für Gebäude ist ein Dokument, das Informationen über den Energieverbrauch und die energetische Effizienz eines Gebäudes bereitstellt. Er wird in Deutschland im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) ausgestellt und ist für Wohngebäude verpflichtend, die beheizt oder gekühlt werden. Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes der letzten drei Jahre und vergleicht diesen mit Durchschnittswerten ähnlicher Gebäude.
Dadurch erhalten potenzielle Käufer oder Mieter Informationen über die zu erwartenden Energiekosten und die energetische Qualität des Gebäudes.
Für Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche und für denkmalgeschützte Gebäude müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.
Beide Energieausweise besitzen eine Gültigkeit von 10 Jahren.
